So klappt die Krankmeldung


Die Krankmeldung Ihres Kindes muss durch einen Erziehungsberechtigten bis spätestens 07:45 Uhr an jedem Krankheitstag erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Elternportal (Krankmeldungen) in elektronischer Form:

Beurlaubung der SchülerInnen

Jede Beurlaubung vom Unterricht ist nur aus zwingenden Gründen ausnahmsweise möglich und muss mindestens einen Tag vorher von einem Erziehungsberechtigten schriftlich mit dem entsprechenden Formular im Elternportal (Beurlaubung) bei der Schulleitung beantragt werden. Eine Terminbestätigung eines Arztes allein ist nicht ausreichend (nur Erziehungsberechtigte sind unterschriftsberechtigt).

Bitte vergewissern Sie sich vor der Beantragung, ob ein angesagter Leistungsnachweis am Tag der Beurlaubung ansteht.

Eine Mitteilung ohne Genehmigung durch die Schulleitung reicht ebenfalls nicht aus (siehe BayScho §20 Abs 3). Dies gilt auch für religiöse Feiertage (Bayram etc.)

Der Antrag wird von der Schulleitung elektronisch geprüft und beantwortet. Sie erhalten im Elternportal im Anschluss eine Nachricht.

Beurlaubung von Schülern und Schülerinnen direkt vor oder nach Ferien können grundsätzlich nicht genehmigt werden.



 

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